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Kavi Boss hier
Anmeldedatum: 01.08.2006 Beiträge: 1002
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Verfasst am: 01.08.2009, 12:13 Titel: Warum einen alternativen DNS Server einrichten? |
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Angesichts der Wunschliste von Parteien, Film- und Musikindustrie sowie vieler andere Behörden und Institutionen können wir davon ausgehen, dass in naher Zukunft nicht nur Kinderporno Webseiten gesperrt werden. Wir brauchen uns dazu nur die bekannten Sperrlisten anderer Länder, insbesondere Finnlands anzusehen, um ganz schnell herausfinden zu können, dass dort keineswegs nur Kinderporno Webseiten gesperrt werden, sondern sogar Webseiten mit regierungskritischen Inhalten.
So etwas nennt sich dann Demokratie.
Doch es gibt noch einen weiteren Grund!
Du surfst im Web, klickst auf einen unverdächtigen Link und landest auf einer der geplanten Stoppseiten. Damit ist der Anfangsverdacht hergestellt, dass Du dir Kinderpornos verschaffen wolltest. Das reicht locker für eine Hausdurchsuchung. Das reicht locker für jede Menge Ärger, insbesondere dann, wenn man zwar keine Kinderpornos auf deinem Computer findet, dafür jedoch irgendetwas anderes, was nicht so ganz legal ist. Sollte man sogar Kinderpornos auf dem Computer finden, weil Du irgendwann früher schon mal versehentlich auf einer solchen Seite gelandet warst, dann ist die Verurteilung so sicher wie das Amen in der Kirche.
Aus diesem Grunde, jedoch auch, um sowohl der Regierung wie auch den Gerichten zu zeigen, dass die geplanten Webseitensperren völlig wirkungslos sind und sich auch ganz leicht umgehen lassen, habe ich eine Anleitung zur Einrichtung eines alternativen DNS Servers geschrieben.
Ich möchte für sämtliche Computerlaien noch einmal ausdrücklich wiederholen, dass ein Computer nur etwas anzeigen kann, was sich bereits auf seiner Festplatte befindet. Jede Webseite, die du ansurfst, wird von deinem Browser in den Cache des Browsers geladen und dort so lange gespeichert, wie es die Voreinstellungen des Browsers vorsehen. Sie ist also keineswegs nur im Arbeitsspeicher, sondern gleich auch auf der Festplatte.
Einigermaßen sicher surfst du nur, wenn du deinen Browser anders einstellst als es die Standardeinstellungen vorsehen. Praktisch jeder moderne Browser hat einen so genannten "Privat-Modus", der sämtliche Internetspuren nach Beenden löscht. Das heißt, der Cache des Browsers wird ebenso geleert wie auch Cookies und sonstige Hinterlassenschaften von Webseiten gelöscht. Bei manchen Browsern lässt sich das genauer einstellen, sowohl bei Firefox als auch bei Opera kann man ganz genau einstellen, was bei Beenden einer Internetsitzung gelöscht werden soll. Dort lässt sich auch, ebenso wie beim Internet Explorer, einstellen, wie lange Dateien im Cache des Browsers gespeichert werden sollen.
Achtung!
Mit dem Löschen aus den Cache des Browsers verschwindet nichts von der Festplatte. Physisch ist es nach wie vor vorhanden. Und zwar mindestens so lange, wie es nicht von einer anderen Datei überschrieben wird. Selbst danach lässt es sich zumindest teilweise wiederherstellen. Das Löschen von Dateien bewirkt lediglich, dass sie im Dateisystem des Betriebssystems nicht mehr aufgelistet werden. Für das Betriebssystem ist eine gelöschte Datei soviel wie freier Speicherplatz, der irgendwann bei Bedarf wieder neu überschrieben wird. Auch deshalb sollte man immer mal wieder eine Defragmentierung der Festplatte durchführen, das überschreibt zumindest alle Dateien, die auf den vorderen Bereichen eine Festplatte liegen. Wer ganz sicher gehen will, benutzt ein Sicherheitstool, dass gelöschte Dateien automatisch mindestens siebenfach mit Zufallszahlen überschreibt. Danach ist es zumindest außerordentlich schwierig, noch irgendetwas wiederherzustellen.
Wer beim Surfen ganz sicher gehen will, benutzt nicht nur einen alternativen DNS Server, sondern zusätzlich einen VPN-Dienst, der nicht in einem Land mit Vorratsdatenspeicherung steht. Empfehlen kann ich in diesem Zusammenhang www.hideway.eu
Anonymisierungsdienste wie Steganos unterliegen übrigens auch der Vorratsdatenspeicherung. Erst kürzlich hat ein Gericht zwar entschieden, dass Steganos die Daten aus der Vorratsspeicherung nur bei Verdacht auf eine der Straftaten, die im Paragraphen 110 der Strafprozessordnung genannt sind, die Daten an die Staatsanwaltschaft herausgeben darf, doch das geraten auf eine Stoppseite genügt dazu bereits, denn das verschaffen wollen von Kinderpornographie ist ausdrücklich im Paragraphen 110 genannt.
http://www.heise.de/newsticker/LG-Bamberg-Anonymisierungsdienst-muss-IP-bei-Missbrauch-nicht-herausgeben--/meldung/142823 _________________ Usenet Infos topaktuell! |
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Kavi Boss hier
Anmeldedatum: 01.08.2006 Beiträge: 1002
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Verfasst am: 01.12.2009, 00:45 Titel: |
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Auf der Webseite Semper Video habe ich gerade ein zweiteiliges Video entdeckt, das wunderschön erklärt, was ein DNS Server eigentlich macht und wie sich die Bundesregierung die Webseitensperren vorstellt.
http://www.sempervideo.de/?p=3063
In weiteren Videos wird die Einrichtung eines alternativen DNS Servers erläutert, doch dazu gibt es auch hier im Usenet Forum eine verständliche Anleitung:
http://forum.usenet-guide.de/viewtopic.php?t=949 _________________ Usenet Infos topaktuell! |
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